Der Sinn einer Bestattungsvorsorge

Ersatzlose Streichung des Sterbegeldes bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, steigende kommunale Gebühren, Kürzungen bei den Beihilfen der Krankenkassen, stagnierende Erwerbs- und Renteneinkommen – für immer mehr Bürgerinnen und Bürger werden Bestattungskosten zu einer Belastung, denn ohne eine Vorsorgevereinbarung müssen die Kosten im Todesfall von den Angehörigen oder Erben in voller Höhe getragen werden.

Für alle Sterbegeldversicherungen gilt, dass bei Antragsannahme keine Gesundheitsfragen gestellt werden und im Leistungsfall keine Wartezeiten bestehen.

Achtung! Bei Tod in den ersten Versicherungsjahren erfolgt eine Staffelung der Leistung.

Die maximale Versicherungssumme beträgt 12.500 €.

Wir werden Ihnen auf der aktuellen Preisbasis einen Kostenvoranschlag für eine Bestattung entsprechend Ihren Vorstellungen erstellen.